Dringend Flohmarkthelfer gesucht

Für unseren Flohmarkt am 05. Mai 2024 in und um der Hopfenhalle in Nandlstadt

   Du liebst die Flohmarktatmosphäre und bist gerne unter Leute,

   hast aber leider einen leeren Keller oder Dachboden ;), dann

   meld Dich doch bitte einfach bei Daniela 0151-19695719 oder    

   Alexandra 0151-26124388 und unterstütze uns als Helfer beim

   Essensstand oder bei der Kinderbetreuung.

Wir freuen uns über jede helfende Hand.

Video Verkäufernummern reservieren und Artikel pflegen

Ab 10.02.2024 kannst du Dich unter https://www.basar3.de/ anmelden!

Ihr müsst nicht in Stress verfallen und eure Sachen schon hochladen. Wichtig ist nur die Anmeldung, Auswahl vom Nandlstädter Kleiderbasar und die Verkäufernr. Reservierung. Die Artikel könnt ihr bis zum 09.03.24 23:59 Uhr hochladen, ändern und der Verkäufernr. zuteilen.

Verkaufsbedinungen und AGBs für den Kinderkleiderbasar

AGBs

  1. Gültigkeit
    Die AGBs gelten für alle Personen, welche bei unserem Kinderkleiderbasar oder des in Punkt 2
    genannten Veranstalters in den vom ihm genutzten Räumen etwas kaufen, zum Verkauf
    anbieten oder sich in den Räumen des Veranstaltungsortes zu den Veranstaltungszeiten
    aufhalten.
  2. Veranstalter, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit
    (1) Veranstalter ist die Initiative Nandlstadt Eltern für Kinder e.V.
    (2) Veranstaltungsort ist die Hopfenhalle Nandlstadt, Bahnhofstraße 6, 85405 Nandlstadt
    (3) Die Veranstaltungszeit beinhaltet die Zeiten der Vor- und Nachbereitung, sowie die reine
    Verkaufszeit
  3. Verkaufsgüter
    (1) Alle Verkaufsgüter müssen kindgerecht sein und die Jugendschutzbestimmungen einhalten.
    Verkaufsgüter sind z.B. Kinderkleidung, Kinderspielsachen, Kinderbücher sowie CD´s, DVD´s
    und andere Wiedergabemedien mit kindgerechtem Inhalt.
    (2) Weitere Verkaufsgüter die angeboten werden dürfen sind z.B. Hochstühle, Kinderwägen,
    Buggys, Kinderfahrräder, Kinderfahrzeuge usw.
    (3) Es werden keine Lebensmittel (z.B. Babynahrung usw.) angenommen.
  4. Kommissionsvertrag
    (1) Der Kommissionsvertrag gilt für die Dauer der betreffenden Veranstaltung von der Übergabe
    der Ware bis zur Artikelrückgabe an dem Veranstaltungstag.
    (2)Alle Waren werden vom Verkäufer in dem durch den Veranstalter bereitgestellten
    Basarsystem (genannt Basar3) erfasst und mit einem Preis versehen.
    (3) Wir nehmen nur funktionsfähige bzw. unbeschädigte, gepflegte, gewaschene und der
    Jahreszeit entsprechende Waren an.
    (4) Werden Mängel erst nach der Annahme entdeckt, sind wir berechtigt, diese Artikel vom
    Verkauf auszuschließen.
  5. Nummernvergabe und Listenpreis
    (1) Die Nummernvergabe erfolgt über die Anmeldung bei dem Basarsystem Basar3. Es kann
    eine vom System zur Verfügung gestellte Nummer ausgewählt werden, die anderen Verkäufern
    für den ausgewählten Basar nicht mehr zur Verfügung steht.
    (2) Ein fester Listenpreis in der Höhe von 2€ ist im Basar3 hinterlegt.
  6. Annahmezeit der Verkaufsgüter
    Die Annahme der Verkaufsartikel findet am Samstag vor dem eigentlichen Kleiderbasar von
    14:30 Uhr – 17:00 Uhr in der Hopfenhalle Nandlstadt statt.
  7. Das Kommissionsgeschäft
    (1) Die Initiative Nandlstadt Eltern für Kinder e.V. führt das Kommissionsgeschäft in eigenem
    Namen auf Rechnung des Verkäufers aus.
    (2) Der erzielte Verkaufspreis wird nach Ende der Veranstaltung bei der Rückgabe der nicht
    verkauften Ware abzüglich einer Verkaufsprovision von 15 % und der Listengebühr in Höhe von
    2€ dem Verkäufer gegen Vorlage eines Abholscheins ausgezahlt.
    (3) Der im Basar3 hinterlegte Preis ist der für den Verkauf einzig maßgebliche Preis. Für den
    Fall, dass eine offensichtlich irrtümliche Preisauszeichnung vorliegt (z.B. Felder für Größe und
    Preis vertauscht) ist der Veranstalter berechtigt, den Verkaufspreis nach dem anzunehmenden
    Willen des Verkäufers anzupassen.
    (4) Der Verkäufer ermächtigt den Veranstalter bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des
    Verkaufserlöses bei Mängeln an der Ware Reklamationen durch Käufer ohne Rücksprache
    zu bearbeiten und die Erstattungen des Kaufpreises an den Käufer zu veranlassen. Der
    Veranstalter ist in diesen Fällen dennoch berechtigt, die Verkaufsprovision zu verlangen.
    (6) Nach Veranstaltungsende übernimmt der Verkäufer die Verantwortung und
    Zuständigkeit für Reklamationen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei eingehenden
    Reklamationen Kontaktdaten des Verkäufers an den reklamierenden Käufer
    weiterzugeben. Der Verkäufer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen frei, die Käufer
    gegen den Veranstalter direkt geltend machen.
    (7) Nach Ende der Veranstaltung nicht abgeholte Ware wird vom Veranstalter zunächst für eine
    Woche verwahrt. Nach Ablauf dieser Frist geht das Eigentum an der Ware an den Veranstalter
    über. Nach Ablauf der Verwahrfrist ist der Veranstalter zudem berechtigt, eine
    Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 € vom Verkaufserlös einzubehalten. Wenn innerhalb
    von 3 Wochen nach Veranstaltungsende auch der Verkaufserlös nicht abgeholt wird, fällt der
    gesamte Erlös der Initiative Nandlstadt Eltern für Kinder e.V. zu.
  8. Haftung
    (1) Der Verkäufer bestätigt, dass die Kommissionsware sein Eigentum und frei von Rechten
    Dritter ist und es sich um kein Replikat (Produkt-/Markenfälschung) handelt.
    (2) Die Waren gehen nicht in das Eigentum des Veranstalters über. Der Verkäufer berechtigt
    den Veranstalter lediglich dazu, die überlassenen Waren zu verkaufen.
    (3) Die Kommissionsware wird nicht durch den Veranstalter versichert, so dass das Risiko des
    verlorengehens oder der Beschädigung der Verkäufer trägt.
    (4) Für Verluste durch Diebstahl, Feuer, höhere Gewalt oder sonstige Beschädigungen an den
    Waren kann keinerlei Haftung übernommen werden. Sämtliche Schadenersatzansprüche
    aufgrund von Fahrlässigkeit sind damit ausgeschlossen.
  9. Daten
    (1) Die erhobenen Daten werden im System Basar3 gespeichert und dienen ausschließlich dem
    Zweck die Verkaufsgüter dem Verkäufer zu zu ordnen und bei nicht Abholung der Ware
    telefonischen Kontakt zum Verkäufern aufzunehmen.
    (2) Nicht verkaufte Artikel verbleiben im System und werden bis zum nächsten Basar
    gespeichert.
    (3) Der Account kann jederzeit gelöscht werden. Wenn allerdings zuvor eine Anmeldung bei
    einem laufenden Basar erfolgt ist, bleiben die Daten so lange erhalten, bis der Basar
    geschlossen wurde. Erst im Anschluss sind alle Daten gelöscht.

Verkaufsbedingungen des Kleiderbasars der InitiativeNandlstadt Eltern für Kinder e.V.

Diese Bedingungen enthalten die zwischen der Initiative Nandlstadt Eltern für Kinder e.V. als Kommissionär ( im Folgenden „Veranstalter“, „wir“) und einer Privatperson (im Folgenden „Verkäufer“) ausschließlich geltenden Regelungen für den Verkauf der in Kommission gegebenen Waren.

1. Die für den Verkauf abgegebenen Waren müssen den folgenden Richtlinien entsprechen:

(1) DAS KANN VERKAUFT WERDEN

  • Bekleidung und Schuhe müssen der Saison (Frühjahr: Übergangs- und Sommerkleidung, Herbst: Übergangs- und Winterkleidung auch Faschingskostüme) entsprechen.
  • Baby- und Kinderbekleidung ab Gr. 50 bis Gr. 176 sowie Umstandsmode.
  • Schuhe, auch Skischuhe, Schlittschuhe, Fußballschuhe, Inline-Skates etc. (max. 3 Paar gut erhaltene Schuhe plus 1 Paar Sportschuhe pro Verkäufer).
  • Mützen, Schals, Handschuhe.
  • Strumpfhosen, lange Unterhosen und Unterhemden.
  • Spielzeug, Kleinkinderspielzeug, Puzzle, Spiele (auf Vollständigkeit prüfen).
  • Hörspiele, Filme, Konsolen- und Computerspiele (nur Originaldatenträger).
  • Bücher, Lernspiele, Übungs-/ Lernbücher.
  • Kinderfahrzeuge, Fahrräder, Tretfahrzeuge, Bobby-Cars, Helme (sturzfrei), etc.
  • Reiterausstattung sowie weiterer Sportbedarf.
  • Kinderwägen,Buggys, Baby- Sitzschalen, Kinder-Autositze, Fahrradsitze.
  • und einiges mehr … (fragen Sie im Zweifel vorher bei uns nach).
(2) Das Kann nicht verkauft werden
  • Kuschel- und Plüschtiere.
  • Hygieneartikel aller Art: Töpfchen, Toiletteneinsätze, Wickelauflagen, Stilleinlagen.
  • Kleidungsstücke, die nicht der Saison entsprechen.
  • Socken und Schlüpfer
  • Kleidungsstücke mit Flecken und/ oder Löchern.
  • Bettwäsche, Decken, Kissen, Matratzen.
  • verschmutztes Spielzeug.
  • Fläschchen (egal ob aus Glas oder Kunststoff).
  • Alle Artikel, die nicht mit dem von uns benutztem System (Basar3) mit einheitlichen Barcodeetiketten gekennzeichnet sind.
2. Regelungen für die Warenannahme
  • Pro Haushalt sind maximal zwei teilnehmende Verkäufernummern zulässig.
  • Pro Verkäufernummer können max. 40 Teile abgegeben werden (Im System können dennoch mehr Artikel verwaltet werden).
  • Mindestverkaufspreis für alle Artikel: 1,00 € Alle Preise nur auf 0,50 € gerundet.
  • Ein Set (aus z.B. mehreren Bodies, T-Shirts, Strumpfhosen) darf max. aus 3 Teilen bestehen, die gut miteinander verbunden sein müssen.
  • Etiketten müssen gut befestigt sein ( bei Kleidung: nicht tackern, kein doppelseitiges Klebeband oder Stecknadeln, kein Kleber auf Textilien, keine farbigen Etiketten; bewährt haben sich gelochte, mit Karton verstärkte Etiketten, die mit Geschenkband oder einer reißfesten Schnur an der Kleidung befestigt werden).
  • Spiele, Puzzle, Medien und Elektrogeräte auf müssen auf Vollständigkeit und einwandfreie Funktion überprüft und gut verschlossen sein.
  • Alle Artikel müssen mit dem vom System ausgegebenen Barcode versehen sein.
  • Die Annahme erfolgt nur in Plastikboxen, Klappboxen oder Wäschekörbe, die mit der Verkäufernummer inklusive Barcode vom System versehen sein müssen.

Spendenübergabe am 22.11.23

Das Kraftwerk Zolling zeichnete am 22.11.23 gemeinnützige Projekte im Rahmen des Bürgerfonds 2023 aus. Insgesamt konnten sich 13 Vereine und soziale Einrichtungen aus der Region über Einzelförderungen zwischen 400 und 3300 Euro freuen. Dabei wurden auch wir bedacht und erhielten stolze 1500 Euro für den Wasser und Barfußpfad am Badeweiher Mittermarchenbach.